Seit dem 1. Jänner 2024 ist klinisch-psychologische Behandlung in Österreich eine anerkannte Kassenleistung. Dadurch besteht bei Vorliegen der Voraussetzungen die Möglichkeit einer teilweisen Rückerstattung der Behandlungskosten durch die gesetzliche Krankenversicherung.
Die Behandlungskosten werden zunächst privat bezahlt. Anschließend kann die Honorarnote gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht werden.
Für die Rückerstattung sind in der Regel folgende Voraussetzungen notwendig:
Die Höhe der Teilrefundierung unterscheidet sich je nach Versicherungsträger. Die Zuschüsse liegen derzeit ungefähr bei:
Die Einreichung kann meist unkompliziert online oder postalisch erfolgen. Dafür werden üblicherweise benötigt:
bezahlte Honorarnote
Zahlungsnachweis
ärztliche Bestätigung bzw. Untersuchung
Mehrere Honorarnoten können häufig gesammelt eingereicht werden.
€100
1h 20min
€100
50min
€100
2h
€100
50min
€100
50min
€100
1h
Termine können bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird das volle Honorar verrechnet, es sei denn, es liegt ein nachweisbarer triftiger Grund (z. B. plötzliche Erkrankung, Unfall) vor.